| Gäste aus Thailand / Philippinen |
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Bei Oneway Tickets muss bei der Abholung der Pass mit dem Einreisevisum vorgewiesen werden.
Es häufen sich die Fälle, wo Gäste vor der Schweizer Botschaft abgefangen und dann von betrügerischen Firmen schamlos über den Tisch gezogen werden. Die Gäste werden mit unrealistischen Versprechungen (schnelle Visaerteilung / Hilfe bei der Visaerteilung / Beseitigung administrativer Hindernisse) in ein Büro nahe der Schweizer Botschaft gelockt. Dort drängt man sie dazu einen hohen Geldbetrag zu deponieren oder zu überweisen. Nach kurzer Zeit wird dem Kunden dann mitgeteilt, dass die Botschaft kein Visum ausstellen könne - aber das Geld ist dann verloren. Bitte machen Sie Ihren Gast auf diese aggressiven Schlepper aufmerksam.
Die Schweizer Botschaft distanziert sich ausdrücklich von Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten und arbeitet auch nicht mit solchen Firmen zusammen. Danke.
Der Visumsantrag kann frühestens 3 Monate vor der geplanten Einreise in die Schweiz gestellt werden.
Einladungsschreiben des Gastgebers:
Der Gastgeber in der Schweiz sendet dem Gast ein unterschriebenes Einladungsschreiben. Dieses kann ein einfacher Brief sein und sollte mindestens die folgenden Punkte / Informationen enthalten:
der Gast ist eingeladen und wird erwartet
Angabe, wie lange der Besuch dauern soll
Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Gast und wieso Sie den Gast einladen.
Falls Sie schon früher Gäste eingeladen hatten, bitte aufführen. So kann die Botschaft überprüfen, ob die damaligen Einladungen problemlos abgewickelt wurden. Ebenfalls angeben, wenn Sie noch nie einen Gast eingeladen hatten.
der Gastgeber kommt für den Lebensunterhalt auf.
der Gastgeber wird den Gast versichern, damit bei Unfall und Krankheit alle Kosten gedeckt sind
der Gast wird am Ende des Aufenthalts wieder nach Thailand zurückreisen (Grund angeben - z.B. Rückkehr zur Familie).
Die folgenden Dokumente müssen mit dem Einladungsschreiben vom Gast der Botschaft vorgelegt werden:
Vom Gastgeber
Unterschriebenes Einladungsschreiben als Bestätigung dass der Gast in der Schweiz erwartet wird. Falls der Garant nicht der Gastgeber ist, bitte den Grund angeben. Das Einladungsschreiben ist an keine Form gebunden und muss vom Antragssteller zusammen mit dem Visumantrag vorlegt werden. Ein Musterbrief steht auf der Internetseite der Botschaft www.eda.admin.ch/bangkok zur Verfügung.
Kopie Reisepass Gastgeber (Seite mit Personalien und Seiten mit Einreisestempeln nach Thailand).
Versicherungspolice zu Gunsten Antragsteller/in über eine im gesamten Schengenraum gültige Reisekrankenversicherung. Die Versicherungsgesellschaft muss ihren Sitz oder eine Filiale in einem Schengenmitgliedstaat haben und die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall, für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus übernehmen. Mindestdeckungssumme EUR 30'000 (= CHF 50'000). ACHTUNG: Vergewissern Sie sich dass die Prämie rückerstattet wird, falls das Visum nicht erteilt werden kann.
Ausdruck Flugreservation für Hin- und Rückreise (falls Flug vom Gastgeber bezahlt).
Vom eingeladenen Gast
Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und vom Antragssteller unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen Visum, mit Angabe von Familienname, Vorname und genauer Adresse des Garanten (und Gastgebers, falls nicht identisch) in der Schweiz;
Zwei aktuelle Passfotos in Farbe, guter Qualität
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über die geplante Wiederausreise hinaus.
Fotokopie des Reisepasses: Seite mit Personalien, Verlängerungen, Namensänderungen, etc.
BESTÄTIGTE Reservation des Rückflugtickets Thailand-Schweiz-Thailand. ACHTUNG: Kaufen Sie kein Ticket, bevor das Visum erteilt ist. Die Botschaft lehnt jegliche Verantwortung ab, was die Kosten oder Unannehmlichkeiten durch eine Verschiebung oder den Verfall eines Tickets betrifft.
Berufliche Situation: Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder für Studenten, akademisches Zeugnis, z.B. Immatrikulationsbescheinigung der Schule oder Universität.
Falls Antragssteller und Gastgeber miteinander verwandt sind, muss die Verwandtschaft durch ein offizielles amtliches Dokument bewiesen werden (Eheschein, Hausregister/Tabienbaan, etc.); Die Dokumente sind zu übersetzen.
Antragssteller unter 18 Jahren müssen ihre Geburtsurkunde vorweisen und das Visumsantragsformular muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Zudem müssen Eltern, welche nicht mit ihren minderjährigen Kindern zusammen reisen, eine amtliche Bestätigung “elterliche Einwilligung für die geplante Auslandsreise“ vorlegen. Das Dokument muss von der zuständigen Amphoe ausgestellt sein.
Ausdruck Flugreservation für Hin- und Rückreise (falls Flug vom Gast bezahlt).
Der Gast muss einen Termin für seinen Antrag mit der Botschaft vereinbaren. Dies geht über die Telefonnummer 1900 222 340 (9 Bath/Minute). Die Termine können auf Thai oder auf Englisch vereinbart werden. Das Telefon ist werktags von 08.00 - 16.00h besetzt
Kosten:
Bei Einreichung des Visumantrages ist die Bearbeitungsgebühr von EUR 60.- (Kinder 6-12 Jahr EUR 35.-, Kinder unter 6 Jahre gebührenfrei) in bar in Lokalwährung zu bezahlen. Der aktuelle Betrag in Landeswährung ist auf der Webseite der Botschaft publiziert oder kann anlässlich der Terminvereinbarung nachgefragt werden. Bitte die genaue Summe bereithalten. Die Gebühr wird bei Rückzug oder Ablehnung des Visumantrages nicht zurückbezahlt.
Verfahren:
Alle Gesuchsteller werden von der Botschaft befragt. Hierbei ist unbedingt anzugeben, dass die Reise zum Zwecke eines Aufenthalts als Tourist (= Rückkehr nach Thailand) auf Einladung des Gastgebers erfolgt. Bitte auch im Interview Gründe angeben, warum der Gast am Ende des Aufenthalts wieder nach Thailand zurück muss/will.
Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Botschaft innert 5 Arbeitstage. Falls der Entscheid positiv ausfällt, erhält der Besucher das Formular 'Garantieerklärung', das er dem Gastgeber in der Schweiz schicken muss. Das weitere Vorgehen ist auf der Rückseite des Formulars beschrieben. Der Gastgeber geht mit dem Formular dann auf die Gemeinde / Fremdenpolizei, damit diese die finanzelle Überprüfung des Gastgebers durchführt und das Einladungsschreiben bestätigt.
Nach der Visierung der Garantieerklärung durch die für seinen Wohnort zuständige Behörde, muss der Gastgeber den Gesuchsteller in Thailand über den Entscheid informieren. Zehn Tage später kann der Antragssteller (Gast) den Pass und das Flugticket mit einer bestätigten Reservierung für den Hin- und Rückflug vorweisen. Das Visum wird dann innert drei Arbeitstagen ausgestellt.
Die Botschaft gibt keine telefonischen Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass Visumsausstellungen nicht auf dem Korrespondenzwege erfolgen können. Für allfällige weitere Auskünfte wollen Sie sich bitte telefonisch an die Botschaft in Bangkok wenden.Wichtige Information:
Der Gast bekommt nur ein Touristenvisum, wenn die Botschaft sicher ist, dass der Gast auch nach Thailand zurückkehrt.
Daher darf die eingeladene Person niemals sagen, dass Sie ihren Freund, Verlobten, zukünftigen Ehemann, etc. besucht. Genauso ist die Frage zu verneinen, ob der Gast sich vorstellen könnte, in der Schweiz jemanden zu heiraten.
Der Gast kommt als Tourist in die Schweiz um die Berge, den Schnee und unsere Milchkühe anzusehen! Die Botschaft darf unter keinen Umständen das Gefühl bekommen, dass die eingeladene Personen vielleicht nicht nach Thailand zurückkommen könnte. Verdächtige Personen werden sofort registriert und können kein Touristenvisum mehr bekommen.
Adresse der Schweizerischen Botschaft:
Schweizerische Botschaft, 35 North Wireless Road, T-10330 Bangkok, Thailand
Telefon Visasektion: +66-2-254 45 96 / Fax: +66-2-255 44 81
Das Telefon ist von Montag - Donnerstag von 13.00h - 16.00h und am Freitag von 08.00h - 09.00h bedient.
Schalter-Öffnungszeiten: Montags - Freitags von 09.00h - 11.30h (ausser an öffentlichen Feiertagen in Thailand und der Schweiz)
Hier noch nützliche Links:
| Schweizer Botschaft Email | |
| Link zur Botschaft | |
| Visa - Formular zum Herunterladen, so wie es die eingeladene Person in Bangkok einreichen muss (PDF) |